01Muss ich zu einer polizeilichen Vorladung erscheinen?
Als Beschuldigter grundsätzlich nicht. Bei Ladungen von Staatsanwaltschaft oder Gericht gelten andere Regeln. Lassen Sie Absender und Rolle prüfen.
02Soll ich meine Unschuld sofort erklären?
Regelmäßig nicht ohne Akteneinsicht. Auch richtige Angaben können unvollständig protokolliert oder mit unbekannten Beweismitteln in Konflikt gebracht werden.
03Darf ich nach einer Durchsuchung Daten löschen?
Nein. Verändern oder löschen Sie keine möglichen Beweismittel und setzen Sie Geräte nicht zurück.
04Wann erhält der Anwalt Akteneinsicht?
Der Verteidiger beantragt sie nach Mandatierung. Zeitpunkt und Umfang hängen vom Stand der Ermittlungen und möglichen Gefährdungen des Untersuchungszwecks ab.
05Findet die Beratung persönlich in Köln statt?
Ja, nach vorheriger Vereinbarung in der Zweigstelle Erna-Scheffler-Straße 1a in Köln-Kalk.
06Kann ein Verfahren ohne Hauptverhandlung enden?
Ja. Je nach Beweislage und rechtlicher Bewertung kommen unter anderem Einstellungen oder andere Verfahrensabschlüsse in Betracht. Eine Zusage ist ohne Akte nicht seriös.
07Was kostet die Verteidigung?
Das hängt von Umfang, Verfahrensstand und Schwierigkeit ab. Nach einer ersten Konflikt- und Sachprüfung erläutern wir die voraussichtliche Vergütung transparent.