Soforthilfe · Köln

Die ersten Schritte nach einem Sexualstrafvorwurf

Nicht der schnellste Erklärungsversuch, sondern die kontrollierte nächste Handlung schützt Ihre Verteidigungsposition.

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1. Keine Aussage zur Sache

Sie müssen einen Vorwurf weder gegenüber der Polizei noch gegenüber Dritten spontan erklären. Schweigen ist kein Schuldeingeständnis. Es hält vielmehr die Möglichkeit offen, nach Akteneinsicht gezielt und vollständig zu reagieren.

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2. Nichts löschen oder verändern

Löschen Sie keine Chats, Konten, Dateien oder Sicherungen. Setzen Sie Geräte nicht zurück. Nachträgliche Veränderungen können Beweismittel vernichten, technisch rekonstruiert werden oder einen unzutreffenden Eindruck erzeugen.

  • Keine Messenger-Verläufe bereinigen
  • Keine Cloud-Konten schließen
  • Keine Geräte weitergeben oder zurücksetzen
  • Keine Beteiligten kontaktieren, um Aussagen abzustimmen

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3. Unterlagen und Abläufe sichern

Notieren Sie zeitnah, wann Sie von dem Vorwurf erfahren haben, wer anwesend war und welche Gegenstände mitgenommen wurden. Bewahren Sie Vorladungen, Durchsuchungsbeschlüsse, Sicherstellungsprotokolle und sonstige Schreiben vollständig auf.

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4. Verteidigung und Akteneinsicht organisieren

Der Verteidiger prüft zunächst Fristen, Zuständigkeit und den Verfahrensstand. Anschließend wird Akteneinsicht beantragt. Erst die Akte zeigt, welche Aussage, Anzeige oder digitale Spur den Verdacht tatsächlich trägt.

Amtliche Quellen

Die Verlinkungen führen zu den jeweils verantwortlichen staatlichen Stellen. Maßgeblich ist der aktuelle amtliche Stand.

Fachinformationen ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Normtexte werden mit den amtlichen Veröffentlichungen abgeglichen. Mehr zur redaktionellen Methodik.