01
Während der Durchsuchung
Leisten Sie keinen Widerstand, äußern Sie sich aber nicht zum Vorwurf. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen und notieren Sie Namen, Beginn, Ende und mitgenommene Gegenstände. Eine Unterschrift unter freiwillige Herausgabe- oder Einverständniserklärungen sollte nicht ungeprüft erfolgen.
- Verteidiger anrufen
- Beschluss und betroffene Räume prüfen
- Sicherstellungsverzeichnis verlangen
- Widerspruch gegen die Sicherstellung protokollieren lassen
- Keine Zugangsdaten oder Entsperrcodes vorschnell offenbaren
02
Was digitale Forensik tatsächlich klären muss
Ein forensischer Bericht kann Dateien, Vorschaubilder, Datenbankeinträge, Cache-Fragmente oder Cloud-Verweise erfassen. Diese Kategorien sind technisch und rechtlich nicht gleichbedeutend. Für die Nutzerzuordnung zählen unter anderem Kontozugang, Gerätezustand, Speicherpfad und Zeitlinie.
- Aktive Speicherung oder automatischer Prozess?
- Lokale Datei, Cache, Thumbnail oder Cloud-Verweis?
- Bewusster Abruf oder ungeöffnete Zusendung?
- Alleiniger oder geteilter Gerätezugriff?
- Sind Prüfsummen, Extraktionsweg und Zeitstempel nachvollziehbar?
03
Chats müssen vollständig gelesen werden
Einzelne Nachrichten oder Bildschirmfotos können Kommunikation verzerren. Verteidigung prüft deshalb, ob Vor- und Nachlauf, gelöschte Nachrichten, Reaktionen, Medienanhänge und Teilnehmerzuordnung vollständig erfasst wurden.
04
Kölner Praxisbezug
Im Kölner Raum werden Datenträger häufig bereits im frühen Ermittlungsstadium sichergestellt. Die Zweigstelle liegt in Köln-Kalk. Ihre Nähe ersetzt keine Aktenanalyse, erleichtert aber die persönliche Besprechung von Beschluss, Sicherstellungsverzeichnis und Gerätekontext.
Amtliche Quellen
Die Verlinkungen führen zu den jeweils verantwortlichen staatlichen Stellen. Maßgeblich ist der aktuelle amtliche Stand.